Lärmtechnische Bewertung des „Acoustic Vehicle Alerting Systems (AVAS)“ Beim AVAS handelt es sich um einen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Geräuschgenerator für Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb, der seit dem 1.Juli 2019 in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen und ab dem1.Juli 2021 in allen neuen Fahrzeugendieser Art Pflicht ist (Art.8 VO(EU) Nr.540/2014). AVAS soll die akustische Wahrnehmbarkeit der elektrisch angetriebenen Fahrzeuge für zu Fußgehende und Fahrradfahrende verbessern. Das AVAS -Geräusch soll bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Km/h erzeugt werden, weil ab dieser Geschwindigkeit das Reifengeräusch das Fahrzeug in der Regel ortbar macht. Mit zunehmendem Anteil elektrisch angetriebener Kraftfahrzeuge kann das Geräusch allerdings in ruhigen Gebieten auch eine zunehmende Geräuschkulisse darstellen. Auf der anderen Seite besteht die Sorge, dass Unfälle zwischen elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen und schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen zunehmen. Somit könnte im Zusammenhang mit AVAS ein Zielkonflikt zwischen den Zielen der Verkehrssicherheit und den Zielen des Lärmschutzes bestehen.Um die Unfallproblematik, die Optimierung des AVAS und ggf. Alternativen zu untersuchen hat das UBA ein Forschungsvorhaben vergeben. Ergänzend wurde in einem Workshop mit beteiligten Interessenvertretern Lösungsansätze diskutiert. Die Ergebnisse des Gutachtens werden vorgestellt. Der Abschlussbericht wird 2021 beim Umweltbundesamt unter http://www.umweltbundesamt.de/publikationen erscheinen.