Entwicklungsmöglichkeiten der Hörgeräteversorgung zum Einsatz in Lärmbereichen
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Abstract:
Seit 2010 sind als Gehörschutz zugelassene Hörgeräte in Kombination mit einer Gehörschutz-Otoplastik als persönliche Schutzausrüstung erhältlich, die als Komplettsysteme zertifiziert werden.Nun wurde im Rahmen eines von der DGUV geförderten Projekts ein alternativer „offener“ Ansatz in einer Kooperation zwischen DGUV, biha und DHI erarbeitet, der eine Kombination zwischen einem als PSA zertifizierten Ohrpassstück und einem geeigneten Hörgerät vorsieht. Die Eignung wird durch eine Prüfung beim DHI nachgewiesen. Anforderungen an das Hörgerät, die Kontrolle der individuellen Einstellung durch den Hörakustiker und die Erfolgskontrolle der Versorgung wurden dabei im DGUV Grundsatz 312-002 festgelegt.Die Grundanforderungen an Hörgerät und Otoplastik und denkbare Weiterentwicklungen wie die automatische Situationserkennung des Lärmarbeitsplatzes durch die Hörgerätesoftware werden im vorliegenden Beitrag diskutiert.Die genannten Varianten der Hörgeräteversorgung am Lärmarbeitsplatz bieten unterschiedliche Sicherheitsniveaus und Flexibilitäten und erlegen dem Hersteller im Sinne der PSA-Verordnung und dem beteiligten Hörakustiker verschieden große Verantwortungen auf. Diese Unterschiede sollten bei der Einführung weiterer Versorgungsverfahren neben den bereits etablierten Komplettsystemen berücksichtigt werden. Es wird auch diskutiert, welche Möglichkeiten einer Kontrolle nach durchgeführter Versorgung bestehen.