Messung der A-bewerteten Dauerschallpegel von Fahrgeräuschen und verschiedener stationärer Schallleistungspegel nach der Richtlinie 70/157/EWG von Lieferwagen im Vergleich mit Pkw
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Abstract:
Die im März 2021 rechtskräftig gewordene RLS19 unterteilt Fahrzeuge allgemein in drei Kategorien. Fahrzeuge der Kategorie 1 umfassen neben Pkw auch den Typ Lieferwagen bzw. Vans mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Im Vergleich hierzu zählten bei der veralteten RLS90 Lkw und Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen zu der Kategorie der Lkw mit einem höheren Schallleistungspegel für Fahrbewegungen. Die Wahrnehmung zeigt, dass die Schallemissionen der Vans zwischen denen der Pkw und Lkw liegen. Mit Ausnahme von Verkehrslärmprognosen sollten bei sonstigen schalltechnischen Untersuchungen wie z.B. Gewerbelärm, höhere und sicherere als die von der RLS19 geforderten Schallleistungspegel für Fahrbewegungen von Vans gewählt werden.Ziel des Beitrages ist es zu zeigen, dass bei einer hinreichenden Anzahl von Messungen ein Schallleistungspegel der Fahrbewegungen eines Vans bezogen auf einen Fahrweg pro Meter und Stunde zwischen dem des typischen Pkws und Lkws angenommen werden kann. Der auf Grundlage der Messungen ermittelte Emissionsansatz kann für schalltechnische Untersuchungen wie z.B. Logistikzentren angesetzt werden. Nach statistischer Auswertung ergibt sich ein im Vergleich zu Pkw um etwa 4 dB höherer Schallleistungspegel.