Erste praktische Erfahrungen mit den RLS 19 - eine Überblick aus verschiedenen Infrastrukturprojekten
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Abstract:
Die RLS 19 sind für alle Straßenbauvorhaben, für die nach dem 28.02.2021 das Genehmigungsverfahren eingeleitet wurde, als Berechnungsvorschrift anzuwenden. Obwohl im Wesentlichen nur die Emissionsgrundlagen der Berechnung verändert wurden, ergeben sich einige Änderungen, die für die Planung von Straßenbauvorhaben eine große Tragweite haben. Dies betrifft sowohl den Schutz der Anwohner (16.BImSchV und Gesamtlärm) als auch den Schutz lärmempfindlicher Vogelarten. Der Vortrag stellt erste Erfahrungen an einer Vielzahl konkreter Projekte zusammen und gibt einen Ausblick wie sich die RLS 19 auf künftige Infrastrukturprojekte auswirken können.