Eine Hilfe zur Unterweisung - Gehörschutz richtig benutzen
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Abstract:
Ab dem 21. April 2019 dürfen persönliche Schutzausrüstungen (PSA) vom Hersteller nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie der Verordnung (EU) 20116/425 (PSA-Verordnung) entsprechen. In dieser Verordnung wird Gehörschutz neu als PSA der Kategorie III eingestuft. Diese Kategorie umfasst PSA gegen tödliche und irreversible Schäden. Wenn eine PSA der Kategorie III zum Einsatz kommt. Sind für die Benutzerinnen und Benutzer dieser PSA Unterweisungen mit Übungen durchzuführen. Grundlage dafür ist die DGUV Vorschrift 1, § 31, die sich auf PSA bezieht, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll.Auf dem Poster sollen die Tagungsteilnehmer auf eine Unterweisungshilfe zum Gehörschutz hingewiesen werden, die in mehreren kurzen Filmbeiträgen zeigt, wie Gehörschutz richtig funktioniert und wie die unterschiedlichen Ausführungen richtig anzuwenden sind. Es wird zusätzlich auf weitere Informationsquellen verwiesen und das Erlernte in einem Quiz abgefragt.Über einen QR-Code wird der Betrachter direkt zum Angebot geleitet.